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   BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71   

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https://dejure.org/1971,660
BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71 (https://dejure.org/1971,660)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71 (https://dejure.org/1971,660)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 1971 - 2 BvQ 1/71 (https://dejure.org/1971,660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen Anpassungsgesetzes zur Besoldungsneuregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 381
  • NJW 1971, 1793
  • DÖV 1971, 741
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68

    Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
    Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
  • BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
    Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
  • BVerfG, 10.11.1970 - 1 BvR 398/70

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
    Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Ein Überwiegen der Nachteile, die dann entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, kann folglich nicht festgestellt werden; in einer solchen Situation fordert das gemeine Wohl den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht (s. hierzu auch BVerfGE 31, 381 ; 36, 37 ; 65, 101 ).
  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

    Das gilt auch dann, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (4); 7, 175 (179); 7, 367 (371); 11, 102 (104); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 20, 363 f.; 24, 27; 25, 367; 29, 120 (123); 29, 179 (181 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); ebenso VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 30. Juli 1969, AS Bd. 25, 303 = VRspr.

    Der Staatsgerichtshof kann daher bei seiner Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung nur die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Verfügung nicht erginge, die Grundrechtsklage in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Verfügung erlassen würde, der Grundrechtsklage in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 12, 276 (279) m. w. N.; 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 18, 157 (158 f.); 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 13. April 1972 - VGH 1-3/72 -).

  • BVerfG, 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung des

    Es sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptantrag aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Hauptantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 18, 151 (153); 31, 381 (386); 34, 341 (342 f.)).
  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Ob daher die Vor- aussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung vorliegen, hat der Verfassungsgerichtshof nach einem strengen Maßstab zu prüfen (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. z.B. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (56); 31, 381 (386); 40, 7 (9)).
  • StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (unter anderem BVerfGE 12, 276 (279); 16, 220 (227); 31, 381 (386)), der sich der Staatsgerichtshof angeschlossen hat (P.St. 692, 693, a.a.O.), ist bei der Prüfung, ob der Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines Verfassungsstreits im öffentlichen Interesse geboten ist, wegen der in der Regel weittragenden Folgen einer derartigen Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen.
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